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Anmeldung für die Oberstufe (9. Schulstufe = 5. Klasse) im Schuljahr 23/24​

Wir freuen uns, dass Sie ihr Kind bei uns für die Oberstufe, also 9. Schulstufe bzw. 5. Klasse  anmelden möchten!

Anmeldezeitraum: Montag, 27. Februar  bis Freitag, 10. März 2023 jeweils von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Dienstag, 28. Februar sowie Donnerstag, 2. März  von 13 bis 16.30 Uhr

Eine frühere oder spätere Anmeldung in diesem Zeitraum hat KEINE Auswirkungen auf die Aufnahme!
Die Anmeldung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Ihr Kind muss nicht anwesend sein.
Die Anmeldung ist nur an einer Schule zulässig und wird mittels Stempel auf der Schulnachricht bestätigt.

Voraussetzungen für den Übertritt in die 5. Klasse AHS am BRG Landwiedstraße

Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse Mittelschule und Beurteilung in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nach „Standard AHS“ mit „Gut“ oder „Sehr gut“

Notwendige Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind für die Durchführung der Anmeldung notwendig. Wenn Sie nicht alles mithaben, müssen Sie leider zu einem späteren Termin wiederkommen.

Die Originale dienen nur zur Einsicht und werden sofort wieder ausgehändigt. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine verbindliche Anmeldung nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich ist.

Notwendige Angaben

Neben den Daten von Kind und Erziehungsberechtigten brauchen wir folgende Angaben:

  • Zustimmung zur Hausordnung
  • Zustimmung zur Teilnahme an den von der 6. bis zur 11.Schulstufe stattfindenden, mehrtägigen, durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen Schulveranstaltungen
  • Wahl der 2. Fremdsprache (Spanisch oder Latein)
  • Wahl des Oberstufenschwerpunktes (CCC, MIN3T oder Sport)

Bitte diskutieren Sie diese Entscheidungen vorab zu Hause.

Eignungsprüfung für Sport+

Vorbereitungstage am Freitag, 3. Februar und Freitag, 10. Februar in der 7. und 8. Einheit (13.40 bis 15.30) im Turnsaal 1

Eignungsprüfung am Freitag, 3. März in der 7. und 8. Einheit (13.40 bis 15.30) im Turnsaal 1

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Huber oder Prof. Ertl!

Vorläufige Aufnahme

Die vorläufige Schulplatzzuweisung erfolgt bis Freitag, 31.3.2023 und wird telefonisch bekannt gegeben.

Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden, als verbindlich. 

Wie geht es weiter?

Alle Infos dazu finden Sie hier.