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Anmeldung für die 5. Schulstufe (1. Klasse) im Schuljahr 23/24

Wir freuen uns, dass Sie ihr Kind bei uns für die 5. Schulstufe (1. Klasse)  anmelden möchten!  Hier finden Sie die Präsentation vom Informationsabend.

Anmeldezeitraum: Montag, 27. Februar  bis Freitag, 10. März 2023 jeweils von 8 bis 12 Uh und zusätzlich am Dienstag, 28. Februar sowie Donnerstag, 2. März  von 13 bis 16.30 Uhr

Eine frühere oder spätere Anmeldung in diesem Zeitraum hat KEINE Auswirkungen auf die Aufnahme!

Die Anmeldung muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen. Ihr Kind muss nicht anwesend sein.
Die Anmeldung ist nur an einer Schule zulässig und wird mittels Stempel auf der Schulnachricht bestätigt.

Notwendige Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind für die Durchführung der Anmeldung notwendig. Wenn Sie nicht alles mithaben, müssen Sie leider zu einem späteren Termin wiederkommen.

Die Originale dienen nur zur Einsicht und werden sofort wieder ausgehändigt. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine verbindliche Anmeldung nur bei Vorliegen aller Unterlagen möglich ist.

Notwendige Angaben

Neben den Daten von Kind und Erziehungsberechtigten brauchen wir folgende Angaben:

  • Verbindliche Angabe, ob Ihr Kind eine Ganztagsklasse (GYM+) besuchen möchte.
    • Wenn ja: verbindliche Angabe, ob GYM+ jeden Freitag bis 13.35 oder 16.20 Uhr besucht wird.
  • Es kann EIN Kind (mit vollem Namen) angegeben werden, mit dem Ihr Kind in eine Klasse kommen möchte. Um das grundsätzlich berücksichtigen zu können, muss das wechselseitig angegeben werden. Wir können aber nicht versprechen, dem Wunsch entsprechen zu können.
  • Zustimmung zur Hausordnung
  • Zustimmung zur Teilnahme am Schwimmunterricht in der 2. und 3.Klasse
  • Zustimmung zur Teilnahme an den von der 6. bis zur 11.Schulstufe stattfindenden, mehrtägigen, durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen Schulveranstaltungen

Bitte diskutieren Sie diese Entscheidungen vorab zu Hause.

Vorläufige Aufnahme ❔

Die vorläufige Schulplatzzuweisung erfolgt bis Freitag, 31.3.2023 und wird auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Nur wenn Ihr Kind an unserer Schule nicht aufgenommen werden kann (Platzmangel à Reihungskriterien: Noten, Geschwister an der Schule), werden Sie von uns bis Montag, 3.4.2023 schriftlich verständigt.

Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Bedingung, dass zum Schulschluss die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden (also bei Vorlage eines vorläufigen Jahreszeugnisse nur mit Noten 1 oder 2 bis 30. Juni), als verbindlich.

Wie geht es weiter?

Alle Infos dazu finden Sie hier.