Covid-Schulbetrieb
Alle Schüler*innen (müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Diejenigen, die den schulischen PCR-Test versäumen, müssen am nächsten Tag, an dem sie die Schule besuchen, einen Antigentest machen. Wird der PCR-Test wiederholt versäumt, muss das Ergebnis eines externen PCR-Tests vorgelegt werden.
Ausgenommen davon sind die „Frisch Genesenen“ – (Covid-Infektion in den letzten 60 Tagen).
Schulveranstaltungen sind wieder möglich. Voraussetzung dafür ist eine Risikoabwägung, die Erarbeitung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten.
Abstand halten! Regelmäßig Hände waschen! Lüften!
Alle Informationen zu den Covid-Regeln für die Maturant*innen HIER
Die Pünktlichkeit von Schüler*innen und deren ernsthafter Umgang mit den Covid-Tests/-Regeln ist sehr wichtig, um den regulären Schulbetrieb gewährleisten zu können. Das Ministerium gibt daher den Direktoren für das Schuljahr 21/22 die Möglichkeit, bei Nichtbeachtung Schüler*innen in den ortsungebundenen Unterricht zu schicken.