Es gibt aktuell keine Testmöglichkeit in der Schule und auch keine Maskenpflicht – beides kann aber anlassbezogen vom Direktor, der Bildungsdirektion oder dem Ministerium angeordnet werden.
Für angeordnete Tests muss bei allen Schüler*innen unter 14 eine Einverständniserklärung vorliegen. Diese ist am Montag, 12. September beim Klassenvorstand abzugeben.
Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor oder verweigert ein*e Schüler*in, der/die 14 Jahre oder älter ist, den angeordneten Test, wechselt diese*r in den ortsungebundenen Unterricht. Der Lehrstoff ist selbstständig zu erarbeiten, Hausübungen sind zu erbringen.
Maskenbefreiungsatteste bzw. Risikogruppenatteste sind dem Direktor vorzulegen.