Der Schulgemeinschaftsausschuss legt in der Hausordnung organisatorische und soziale Regeln für das Zusammenleben, Lernen und Arbeiten an unserer Schule fest. Darüber hinaus sind darin mögliche Konsequenzen festgelegt.
Die Disziplinarkommission greift Anlassfälle auf, für welche die Einberufung einer Disziplinarkonferenz (Schulkonferenz zu §49 SchUG) nicht erforderlich ist, für die aber dennoch Handlungsbedarf besteht. Die Geschäftsordnung für die DK gilt als Zusatz zur Hausordnung.
Disziplinarkommission (Geschäftsordnung)
Disziplinarkommission Kommentar